Richtlinien für Sondergepäck

Folgende Gepäckstücke gelten als Sondergepäck und werden innerhalb der Freigepäckgrenzen befördert, sofern Gewicht und Maße nicht überschritten werden.

  • Kameraausrüstung
  • Fernsehgeräte
  • Musikinstrumente
  • Sportgeräte - (z.B.Surfboards, Paddelboards, Ski, Snowboards, Skateboards, Golfausrüstung, Fahrräder, Angelausrüstung, Windsurfingausrüstung, Tauchausrüstung, Hockeyschläger, Bowlingkugeln, Ausrüstung zum Bogenschießen, Boogie Boards, Lacrosseausrüstung, Ausrüstung zum Stabhochsprung)

 

Gepäckstücke, die entweder die Freigepäckmenge oder das Standardgewicht und die Standardmaße überschreiten, werden zur Übergepäckrate berechnet.

Gepäckstücke, die aufgrund Größe und Gewicht nicht mehr unter die Regelungen zu Sondergepäck fallen, müssen als Fracht befördert werden.

Bitte begeben Sie sich frühzeitig zum Check-In, sollten Sie Sondergepäck mitführen. So vermeiden Sie unnötige Wartezeiten.

Bitte verpacken Sie Ihr Sondergepäck sorgfältig und fachgerecht in stabilen Behältern. Dies gilt für Kabinen-wie auch für Frachtgepäck. Musikinstrumente werden nur in stabilen Behältern akzeptiert.

Bitte kontaktieren Sie unser Service Center, falls das von Ihnen mitgeführte Gepäck nicht auf der Liste steht. Tel: +968 24531111.


Musikinstrumente

Unter der Voraussetzung , dass keine Restriktionen vorliegen und die maximalen Maße ( 115cm L+H+B) und das Gewicht (max 7 KG) nicht überschritten werden, gelten kleine Musikinstrumente als Handgepäckstück und können mit in die Kabine genommen werden. Größere Musikinstrumente, innerhalb der Freigepäckgrenzen, müssen rechtzeitig angemeldet und bis 48Std vor Abflug genehmigt sein.

 

Falls Sie für ein größeres Musikinstrument, das die Handgepäckmaße überschreitet, einen Platz in der Kabine benötigen, dann kontaktieren Sie bitte unser Service Center unter +968 2453 1111 oder Ihr zuständiges Reisebüro.

Fernsehgeräte

  • Fernsehgeräte müssen fachgerecht in einer stabilen Box verpackt sein. Es dürfen sich keine weiteren Gegenstände in dieser Box befinden.
  • Es gilt die Freigepäckgrenze für Fernsehgeräte bis maximal 43-Zoll und 23 kg.
  • Wird die Freigepäckgrenze überschritten, dann werden für Geräte zwischen 43-Zoll und 55-Zoll und maximal 32kg, Übergepäckraten berechnet.
  • Fernsehgeräte, die die oben angegebenen Maße und Gewicht überschreiten, werden als Fracht befördert. Bitte kontaktieren Sie unsere Frachtabteilung.

Gepäckmaße und Gewicht

  • Standardgepäck : bis zu 159cm/62inches und 32kg
  • Sondergepäck: bis zu 210cm/83inches und 23kg. Es werden Übergepäckraten berechnet.
  • Sondergepäck mit Übergröße: bis zu 290cm/115inches und 32kg. Es werden Übergepäckraten berechnet.
  • Sollte Ihr Gepäck die angegebenen Größen überschreiten, wenden Sie sich bitte an unsere Frachtabteilung.
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